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   LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94   

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https://dejure.org/1995,7025
LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94 (https://dejure.org/1995,7025)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94 (https://dejure.org/1995,7025)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. März 1995 - 7 Sa 2309/94 (https://dejure.org/1995,7025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung; Anzeige der Schwangerschaft; Mutterschutz; Klagefrist; Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug: Annahmeverzug nach fristloser Kündigung - Leistungsbereitschaft - Vertrauensschutz des Arbeitgebers bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94
    Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Kündigungsverbot bewirkt die anfängliche Rechtsunwirksamkeit des getätigten Rechtsgeschäftes; dieses erzielt von Anfang an keinerlei Rechtswirkungen (anders bei der "nur" sozial ungerechtfertigten ordentlichen Kündigung: BAG, Urteil vom 19. August 1992 - 2 AZR 230/80 -, AP Nr. 9 zu § 9 KSchG und Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 -, AP Nr. 40 zu § 615 BGB ).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94
    Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterstellt die Berufungskammer, dass die Beklagte als Arbeitgeberin der Klägerin mit der Unwirksamkeit der ausgesprochenen fristlosen Kündigung noch am 26. Januar 1994 in Annahmeverzug geraten ist, weil sie die Klägerin nicht dazu aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen; ihr also keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz als Altenpflegehelferin zur Verfügung gestellt hat (BAG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - EzA Schnelldienst vom 15. Februar 1995 S. 5; demnächst EzA § 615 BGB Nr. 83).
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 270/90

    Mitteilung der Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94
    Die Klägerin war im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwanger und hat diesen Umstand der Beklagten unverschuldet - aber unverzüglich - nach Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 9 Abs. 1 Satz 1 MSchG unter Hinweis auf die festgestellte Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin angezeigt (zur Berechnungsgrundlage: BAG, Urteil vom 13. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 -, AP Nr. 15 zu § 9 MSchG 68: 280 Tage rückgerechnet vom voraussichtlichen Tag der Entbindung = NZA 1986, 613 Der Betrieb 1986, 1579; BAG, Urteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -, AP Nr. 14 zu § 9 MSchG 68; BAG, Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 739/87 -, AP Nr. 16 zu § 9 MSchG 68; BAG, Urteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 270/90 -, AP Nr. 17 zu § 9 MSchG 68).
  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94
    Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Kündigungsverbot bewirkt die anfängliche Rechtsunwirksamkeit des getätigten Rechtsgeschäftes; dieses erzielt von Anfang an keinerlei Rechtswirkungen (anders bei der "nur" sozial ungerechtfertigten ordentlichen Kündigung: BAG, Urteil vom 19. August 1992 - 2 AZR 230/80 -, AP Nr. 9 zu § 9 KSchG und Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 -, AP Nr. 40 zu § 615 BGB ).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 739/87

    Unverzügliche Mitteilung der Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94
    Die Klägerin war im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwanger und hat diesen Umstand der Beklagten unverschuldet - aber unverzüglich - nach Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 9 Abs. 1 Satz 1 MSchG unter Hinweis auf die festgestellte Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin angezeigt (zur Berechnungsgrundlage: BAG, Urteil vom 13. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 -, AP Nr. 15 zu § 9 MSchG 68: 280 Tage rückgerechnet vom voraussichtlichen Tag der Entbindung = NZA 1986, 613 Der Betrieb 1986, 1579; BAG, Urteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -, AP Nr. 14 zu § 9 MSchG 68; BAG, Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 739/87 -, AP Nr. 16 zu § 9 MSchG 68; BAG, Urteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 270/90 -, AP Nr. 17 zu § 9 MSchG 68).
  • BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 82/85

    Schwangerschaft - Mutterschutz - Entbindung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94
    Die Klägerin war im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwanger und hat diesen Umstand der Beklagten unverschuldet - aber unverzüglich - nach Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 9 Abs. 1 Satz 1 MSchG unter Hinweis auf die festgestellte Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin angezeigt (zur Berechnungsgrundlage: BAG, Urteil vom 13. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 -, AP Nr. 15 zu § 9 MSchG 68: 280 Tage rückgerechnet vom voraussichtlichen Tag der Entbindung = NZA 1986, 613 Der Betrieb 1986, 1579; BAG, Urteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -, AP Nr. 14 zu § 9 MSchG 68; BAG, Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 739/87 -, AP Nr. 16 zu § 9 MSchG 68; BAG, Urteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 270/90 -, AP Nr. 17 zu § 9 MSchG 68).
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 566/82

    Mutterschutz - Feststellung des Beginns der Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94
    Die Klägerin war im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwanger und hat diesen Umstand der Beklagten unverschuldet - aber unverzüglich - nach Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 9 Abs. 1 Satz 1 MSchG unter Hinweis auf die festgestellte Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin angezeigt (zur Berechnungsgrundlage: BAG, Urteil vom 13. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 -, AP Nr. 15 zu § 9 MSchG 68: 280 Tage rückgerechnet vom voraussichtlichen Tag der Entbindung = NZA 1986, 613 Der Betrieb 1986, 1579; BAG, Urteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -, AP Nr. 14 zu § 9 MSchG 68; BAG, Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 739/87 -, AP Nr. 16 zu § 9 MSchG 68; BAG, Urteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 270/90 -, AP Nr. 17 zu § 9 MSchG 68).
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